Fischereibestimmungen

Allgemeine Bestimmungen für Gastangler:

  1. Pro Angler muss eine Tageskarte gelöst werden.
  2. Die Tageskarte berechtigt zum Angeln von 0-24 Uhr des jeweiligen Datums. Sollte über die Datumsgrenze hinaus gefischt werden muss eine weitere Tageskarte gelöst werden.
  3. Die Tageskarte gilt nur für das ausgewählte Gewässer. Die anderen fünf Gewässer werden bei der Kartenausgabe gestrichen und dürfen nicht befischt werden.
  4. Gefangene Fische sind unverzüglich auf der Tageskarte (Rückseite) einzutragen. Ist der Fang nicht eingetragen wird die Tageskarte durch den Fischereiaufseher eingezogen. Es kann danach keine Erlaubnis mehr ausgestellt werden.
  5. Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.
  6. Den Anweisungen von Fischereiaufsehern und Fischereiausübungsberechtigten ist unverzüglich Folge zu leisten.
  7. Das Abbrennen von Lagerfeuern ist nicht gestattet.
  8. Auf Umweltschutz ist zu achten. Mitgebrachter Müll muss wieder mit nach Hause genommen werden! Für Flurschäden haftet der Karteninhaber persönlich.
  9. Das Fischen, Uferbenutzung sowie das befahren von Flurwegen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Bestimmungen für stehende Gewässer:

  1. Es darf mit zwei Handangeln gefischt werden. Höchstens eine davon auf Raubfisch.
  2. Das Fischen auf Friedfische ist nur mit Einfachhaken erlaubt.
  3. Täglich dürfen höchstens zwei Friedfische oder ein Fried- und ein Raubfisch entnommen werden. Wöchentlich höchstens vier Friedfische oder drei Fried- und ein Raubfisch.
  4. Karpfen ab 35cm, Schleien ab 30cm, Hecht und Zander ab 55cm dürfen entnommen werden. 
  5. Tageskarten des “Eglofsteiner Weihers” bitte nach dem Fischen ausgefüllt in den Briefkasten an der Hütte werfen.
  6. Das Befischen der Kiesgrube in Dießfurt ist für Gastangler nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds möglich. Pro Vereinsmitglied kann ein Gastangler betreut werden.
  7. Für Tageskartenangler gilt eine Schonzeit für Hecht/Zandern vom 01.11-30.04. Für Jahreskarteninhaber gilt die gesetzliche Mindestschonzeit 15.02-30.04. In dieser Zeit ist das Raubfischangeln untersagt.
  8. Das Fischen mit ferngesteuertem Futterboot ist erlaubt.
  9. Störe sind ganzjährig geschützt und zwingend schonen zu behandeln.

 

Bestimmungen für Fließgewäser:

  1. Es darf mit einer Handangel gefischt werden.
  2. Es dürfen nur künstliche Köder verwendet werden.
  3. Posenmontagen sind nicht gestattet. Nur Spinn- oder Fliegenfischen erlaubt.
  4. Es dürfen nur Einfachhaken benutzt werden. Keine Drillinge!!!
  5. Bachforelle ab 30cm und Äsche ab 35cm dürfen entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten. (01.10-15.03 Bachforelle)
  6. Täglich dürfen nur zwei Salmoniden entnommen werden.

 

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen wird die Erlaubnis entzogen und mögliche Straftaten zur Anzeige gebracht. Ein erneuter Erwerb einer Tageskarte kann nicht erfolgen. Bei Erreichen der Fanggrenze ist das Angeln einzustellen.

 

Bei Fragen zu den Bestimmungen wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft!